Abteilung für Gefäßchirurgie
Was können wir Ihnen bieten?
Ärztliche Aus- und Weiterbildung
- Die Basisweiterbildung Chirurgie besteht zusammen mit der Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie für 24 Monate gemäß § 5 der Weiterbildungsordnung für Ärzte Bayerns vom 24.04.2004.
- Die Weiterbildungsermächtigung zum Facharzt für Viszeralchirurgie besteht für 30 Monate gemäß § 5 der Weiterbildungsordnung für Ärzte Bayerns vom 24.04.2004.
- Für die Chirurgie besteht eine Weiterbildungsermächtigung zusammen mit der Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie für 48 Monate gemäß § 7 der Weiterbildungsordnung für Ärzte Bayerns von 1993.
Die geforderten Weiterbildungsinhalte können auch auf den entsprechenden Seiten der Bayerischen Landesärztekammer eingesehen werden.