Klinik für Gastroenterologie

Für Ihre ärztliche Ausbildung

Aus- und Weiterbildungsermächtigung

Es besteht eine Weiterbildungsermächtigung für Innere Medizin über 48 Monate (nach WBO 1993) in Zusammenarbeit mit der Klinik für Kardiologie.

Für die stationäre internistische Versorgung für das Gebiet Innere Medizin besteht in Zusammenarbeit mit der Klinik für Kardiologie eine Weiterbildungsermächtigung für 60 Monate (nach WBO 2004 in der Fassung von 2008). Für die stationäre internistische Versorgung für das Gebiet Allgemeinmedizin besteht in Zusammenarbeit mit der Klinik für Kardiologie eine Weiterbildungsermächtigung für 36 Monate (nach WBO 2004).

Desweiteren besteht die Befugnis zur Weiterbildung zum Facharzt Innere Medizin (WO 2004 i.d.F. v. 2008) für 24 Monate (=voll) mit Nebenbestimmungen.

Außerdem besteht die Stationäre Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin (WO 2004 i.d. F. von 2010) für 36 Monate (=voll) mit Nebenbestimmungen.

Es besteht die Befugnis zur Weiterbildung zum Facharzt für Innere Medizin und Gastroenterologie (WO 2004) stationär für 18 Monate mit Nebenbestimmungen.

Die geforderten Weiterbildungsinhalte können auch auf den entsprechenden Seiten der Bayerischen Landesärztekammer eingesehen werden.