Medien

Besuche im Krankenhaus St. Barbara wieder möglich

(19.05.2021)

Ab dem 20. Mai darf jeder Patient einmal pro Tag für eine Stunde einen Besucher empfangen

Aufgrund der aktuell sinkenden Inzidenzwerte und der geltenden Lockerungen für das öffentliche Leben kann auch das Krankenhaus St. Barbara Schwandorf unter Auflagen seine Pforten wieder für Besucher öffnen. Ab dem morgigen Donnerstag, 20. Mai 2021, gilt folgende 1-1-1-1-Regel: Ein Patient darf einmal am Tag für eine Stunde von einem Angehörigen oder Freund besucht werden. Besuchszeit ist täglich von 14 bis 18 Uhr, Besucher werden bis 17.30 Uhr eingelassen.

Das Krankenhaus bittet um Verständnis, dass auch bei Besuchern weiterhin auf eine strenge Einhaltung von Hygieneregeln geachtet werden muss. Dies dient dem Schutz von Patienten, Angehörigen und Mitarbeitern. Deshalb müssen Besucher einen personalisierten negativen Corona-Test mitbringen. PCR-Tests dürfen dabei höchstens 48 Stunden, Antigen-Schnelltests (Testzentrum, Apotheke) maximal 24 Stunden alt sein. Selbsttests werden nicht akzeptiert. Das Testergebnis ist mitzubringen, vor Ort besteht keine Testmöglichkeit. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben zum Schutz besonders gefährdeter Personen in Kliniken und Pflegeeinrichtungen gilt diese Testpflicht ausnahmslos auch für vollständig geimpfte Besucher.

Zu den weiteren Hygieneregeln gehört, dass Besucher durchgehend eine selbst mitgebrachte FFP2-Maske (ohne Ventil) und Patienten mindestens einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Nach wie vor müssen 1,5 Meter Abstand eingehalten werden.

Alle Besucher werden registriert, um eine Nachverfolgung zu ermöglichen. Dadurch kann es leider zu Wartezeiten am Eingang kommen. Wer diese verkürzen möchte, kann eine notwendige Eigenerklärung bereits vorab ausdrucken und ausgefüllt mitbringen. An der Screeningstelle wird zudem ein Ausweis zum Abgleich der Angaben benötigt.

Außerdem wichtig: Der Besucher kann täglich wechseln. Auch Kindern und Jugendlichen wird nun der Besuch von Angehörigen ermöglicht, wenn sie diesen ohne Begleitung durch einen Erwachsenen meistern können. Ausnahmen von der aktuellen Besucherregelung können nur bei Sterbenden sowie bei Palliativpatienten nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt, sowie für werdende Eltern gemacht werden. Der Besuch von Corona-Patienten und Verdachtsfällen ist leider zum Schutz aller nicht möglich.