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Gelockerte Corona Vorschriften

(10.02.2023)

Aufgrund der Änderung der 17. BayIfSMV lockert das Krankenhaus St. Barbara Schwandorf die Besucherregeln noch weiter

Aufgrund der Änderung der 17. BayIfSMV lockert das Krankenhaus St. Barbara Schwandorf die Besucherregeln noch weiter: Bisher war für Besuche im Krankenhaus ein Testnachweis eines Testzentrums erforderlich. Ab morgen, Freitag den 10. Februar 2023, müssen Besucher nur noch einen zugelassenen Corona-Selbsttest durchführen. Der Selbsttest muss dabei nicht unter Aufsicht erfolgen. Es genügt eine Eigenerklärung, dass der Test innerhalb der letzten 24 Stunden durchgeführt wurde und negativ ist. Diese Eigenerklärung muss bei Betreten des Krankenhauses vorgelegt werden. Besucher finden die Eigenerklärung zum Ausdruck auf der Homepage des Krankenhauses. Alternativ dazu kann man die Erklärung auch an der Krankenhausinformation des Krankenhauses in der Eingangshalle ausfüllen.

Zum Schutz der Patienten muss jedoch weiterhin auf eine strenge Einhaltung der Hygieneregeln geachtet werden: Alle Besucher müssen durchgehend eine selbst mitgebrachte FFP2-Maske tragen. Die bisherigen Besuchszeiten bleiben unverändert von 12.00 bis 19.00 Uhr. Letzter Einlass ist um 18.30 Uhr. Jeder Patient kann während der gesamten Besuchszeit zwei Besucher pro Tag empfangen. Ausnahmen von dieser Regelung sind bei Sterbenden sowie bei Palliativpatienten nach Rücksprache mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt möglich. Der Besuch von Corona-Patienten und Verdachtsfällen ist leider nicht möglich.