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Wenn Angehörige pflegebedürftig werden

(22.07.2019)

Christian Pirzer berät als betrieblicher Pflegelotse seine Kollegen

Mal angenommen: Meine alleinlebende Mutter wird nach der Behandlung eines Oberschenkelhalsbruches aus dem Krankenhaus entlassen, kann sich aber zu Hause noch nicht wieder selbst versorgen. Ich bin voll berufstätig und kann sie nicht im nötigen Maße unterstützen. Was soll ich tun?

„Sich von mir beraten lassen. Dieses kostenlose Angebot steht ab sofort allen Mitarbeitern des Krankenhauses St. Barbara offen. Die Informationsgespräche sind vertraulich, sie unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht. Wer Unterstützung benötigt, erreicht mich oder den ebenfalls zum betrieblichen Pflegelotsen ausgebildeten Günter Edenhart über das MAV-Telefon (-1081).“

Was könnten Sie im angenommenen Fall konkret tun?

„Ich würde Sie dabei unterstützen, schnellstmöglich einen Kurzzeit-Pflegeplatz für die Mutter zu finden. Oder falls das nicht klappt beziehungsweise nicht gewünscht ist, klären, ob eine vorübergehende Freistellung durch den Arbeitgeber möglich ist. Wenn bestimmte Kriterien erfüllt werden, übernimmt die Krankenkasse auch die Lohnfortzahlung.“

Von der Praxis zur Theorie: Was bietet ein betrieblicher Pflegelotse sonst noch?

„In erster Linie Informationen zu all den existierenden Lösungsmöglichkeiten: Ob Kurzzeitpflege, Entlastungsbeiträge, Freistellungsmöglichkeiten, Anträge auf Schwerbehinderung oder Lohnfortzahlung bei einer Pflege-Auszeit. Aber auch wer eine wirksame Vorsorgevollmacht erstellen möchte, kann sich an einen von uns beiden wenden. Wir kennen die Angebote der Krankenkassen und die Möglichkeiten, die sich im Rahmen der AVR bieten. Und wir wissen, welche Rechtsvorschriften und Reihenfolgen eingehalten werden müssen.

Wichtig ist: Wir beraten und unterstützen alle Kollegen, die sich an uns wenden. Anträge vorbereiten und ausfüllen dürfen wir jedoch nicht. Das ist im nächsten Schritt die Aufgabe der Pflegeberater bei den Krankenkassen.“