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(17.02.2020)

Sonderurlaub für private und kirchliche Anlässe

Für private und kirchliche Anlässe gibt es im Krankenhausverbund der Barmherzigen Brüder zusätzliche freie Tage. So erhalten unsere Mitarbeiter zum Beispiel je einen Tag Sonderurlaub für

  • die kirchliche Hochzeit
  • die Geburt des eigenen Kindes
  • die Taufe, Erstkommunion, Firmung oder Konfirmation des eigenen Kindes oder
  • die kirchliche Eheschließung des eigenen Kindes

Aber auch bei den weniger erfreulichen Anlässen wie einem Krankheits- oder gar Sterbefall kann man sich auf den Dienstgeber verlassen. Hier gibt es im Krankheits- oder Sterbefall  ein bis zwei  Tage zusätzlich frei. Bei der Erkrankung eines Kindes oder einer Betreuungsperson sind dies sogar bis zu vier Tage.