Ihr Termin für eine Sprechstunde
Alle Informationen aus einer Hand
Das Zentralen Patientenmanagements (ZPM) steht für jegliche Fragen rund um Terminvereinbarung, Zu- und Einweisung der Patienten aller Fachabteilungen zur Verfügung. Damit wird die Vergabe von Terminen, der Ablauf der Sprechstunden inkl. der präoperativen Vorbereitung für unsere Patienten erleichtert.
Bürozeiten
Das ZPM ist von Montag bis Freitag zwischen 7.30 Uhr und 19.00 Uhr erreichbar.
Kontakt
Sie erreichen uns jetzt immer unter einer zentralen Nummer für alle Fachrichtungen:
Tel. 09431 52-3500
Fax 09431 52-3598
E-Mail:
Unsere Sprechstunden
Allgemein- und Viszeralchirurgie
Allgemeine Sprechzeiten
Montag 10.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch 9.00 bis 11.00 Uhr
Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr
nach vorherigier telefonischer Vereinbarung
Spezialsprechstunden
Koloproktologische Sprechstunde
Dienstag und Donnerstag 14:00 bis 16:00 Uhr
Herniensprechstunde
Montag und Mittwoch 14:00 bis 16:00 Uhr
Gefäßchirurgische Sprechstunde
Termine nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
Privatsprechstunde
Chefarzt Dr. med. Detlef Schoenen
nach Vereinbarung
Gastroenterologie, Hepatologie und Onkologische Gastroenterologie
Sprechstunde
Montag 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 14:00 bis 16:00 Uhr
Gynäkologie und Geburtshilfe
Präoperative Vorstellung und Diagnostik
Mo und Di: 9.00 bis 12.00 Uhr
Mi und Do: 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Schwangerenambulanz und Geburtsplanung
Mo und Di: 9.00 bis 12.00 Uhr
Do: 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Privatsprechstunde
Termine nach Vereinbarung
Unfallchirurgie, Orthopädie und Sportmedizin
Unfallchirurgische/Orthopädische Sprechstunde
Chefarzt Dr. med. Horst Schneider
Dienstag und Donnerstag
nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung
Sprechzeiten für Hand- und Fußchirurgie sowie
Sprechzeiten für Schul- und Arbeitsunfälle
nach telefonischer Terminvereinbarung
Im Notfall ist jederzeit eine Vorstellung über das Notfallzentrum möglich (Tel. 09431 52-6550).
Wir weisen darauf hin, dass wir ambulante Leistungen bei gesetzlich versicherten Patienten nur im rechtlich zulässigen Rahmen erbringen dürfen.