Finanzielle Abwicklung

Was muss ich bezahlen?

Finanzielle Abwicklung des stationären Aufenthalts

Kosten, die beim stationären Aufenthalt für Regel- und Wahlleistungen anfallen, können Sie dem jeweils gültigen DRG-Entgelttarif entnehmen. Diesen können Sie bei der Aufnahme einsehen. Nähere Auskünfte erteilen Ihnen unsere Mitarbeiter der stationären Leistungsabrechnung.

Die Krankenhauskosten rechnen wir bei gesetzlich Versicherten direkt mit den Krankenkassen ab. Ausgenommen davon sind Kosten für etwaige Wahlleistungen, die wir Ihnen direkt in Rechnung stellen. Als gesetzlich Versicherter müssen Sie für Ihren Krankenhausaufenthalt eine Zuzahlung an Ihre Krankenkasse von zehn Euro pro Tag leisten (für maximal 28 Kalendertage innerhalb eines Kalenderjahres). Nach Ihrem Aufenthalt erhalten Sie von uns eine Rechnung, die Sie überweisen können.

Kommen Sie als Selbstzahler und sind bei einer privaten Krankenversicherung versichert oder besitzen eine private Krankenzusatzversicherung, stellen wir Ihnen die Krankenhauskosten nach Ihrem Aufenthalt in Rechnung, sofern eine Direktabrechung mit Ihrer privaten Krankenkasse nicht möglich ist. Bei längeren Krankenhausaufenthalten berechnen wir Kostenvorschüsse.