Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie

Hallux rigidus

Arthrose des Großzehengrundgelenks

Hallux rigidus bedeutet wörtlich übersetzt: Großzehengrundgelenkssteifigkeit. Diese entsteht bei Verschleiß des Knorpels, der die Gelenkfächen auskleidet und einer zunehmenden Abnutzung der Gelenkinnenflächen. Je nach Stadium der Erkrankung kann der komplette Knorpel aufgebraucht oder sogar das komplette Gelenk zerstört sein.

Welche Beschwerden macht ein Hallux ridigdus und was verursacht ihn?

Es treten zunächst beim Gehen Schmerzen über dem Gelenk auf, die eine deutliche Bewegungseinschränkung mit sich bringen. Ist die Gelenkveränderung schon weiter fortgeschritten, können auch in Ruhephasen sehr unangenehme Schmerzen bestehen. Durch die Abnutzung nimmt die Beweglichkeit im Gelenk deutlich ab. Neben dem Verschleiß durch eine langjährige mechanische Beanspruchung kann der Hallux rigidus aber auch durch eine angeborene Fehlstellung des Gelenks, eine stattgehabte gelenkverändernde Entzündung (vor allem durch eine rheumatische Erkrankung) verursacht sein.

Wie sieht die Therapie bei einem Hallux rigidus aus?

Liegt bereits eine Gelenkabnutzung (Arthrose) im Großzehengrundgelenk vor, können abhängig vom Krankheitsfortschritt operative Maßnahmen angezeigt sein.

Beginnender Hallux rigidus

Bei lediglich beginnender, also nicht fortgeschrittener Arthrose mit Bewegungseinschränkung im Großzehengrundgelenk kann ein Gelenkdébridement (sogenannte Cheilektomie) die Beschwerden deutlich lindern: Es handelt sich um ein gelenkerhaltendes Verfahren, bei dem knöcherne Gelenksanbauten (Osteophyten), die bei einer Arthrose entstehen, entfernt werden. Hierdurch kann eine bessere Beweglichkeit im Gelenk und eine Verminderung der Schmerzen erreicht werden.

Fortgeschrittener Hallux rigidus

Bei fortgeschrittener Gelenkabnutzung mit Beschwerden können operative Eingriffe die Beschwerden auf Dauer lindern. Es wird eine Versteifung des Gelenks durchgeführt. Hierfür werden eine Platte oder Schrauben verwendet. Lediglich das Großzehengrundgelenk wird versteift (Arthrodese). Das Endgelenk der Großzehe wird nicht mitversteift und behält somit seine Funktion. Deshalb bleibt ein uneingeschränktes Gehvermögen nach einem solchen Eingriff meist vorhanden. Auch eine hohe sportliche Belastung ist weiterhin grundsätzlich möglich.