Kirchliche Grundordnung

Regelungen zum kirchlichen Dienst

Grundordnung des kirchlichen Dienstes

Die kirchliche Grundordnung ist die Grundlage für das Arbeitsrecht der katholischen Kirche. Sie gilt für alle Institute des Ordens der Barmherzigen Brüder.

Was beinhaltet die Grundordnung?

Die Grundordnung befasst sich unter anderem mit der Einstellung der Mitarbeiter. Der kirchliche Arbeitgeber hat durch das Festlegen der Anforderungen an die jeweilige Stelle sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter ihren Auftrag glaubwürdig erfüllen können. Dazu zählen fachliche Kompetenzen, gewissenhafte Erfüllung der übertragenen Aufgaben und eine Zustimmung zu den Zielen der Einrichtung. Für Mitarbeiter gelten unterschiedliche Loyalitätsverpflichtungen, je nach Konfession und Verantwortung.

Die Grundordnung sichert den Mitarbeitern folgende Rechte zu: 

  • Beteiligung an der Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen in entsprechend besetzten Kommissionen
  • Zusammenschluss und Mitarbeit in Koalitionen zur Beeinflussung der Gestaltung ihrer Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen
  • Wahl und Mitarbeit in der Mitarbeitervertretung als kirchlichem Betriebsrat
  • Anspruch auf Fort- und Weiterbildung
  • Anspruch auf gerichtlichen Rechtsschutz bei der Anwendung kirchlicher Gesetze 

Die Regelungen zum kirchlichen Dienst finden auch Anwendung für die Barmherzige Brüder gemeinnützige Krankenhaus GmbH.