Medizinproduktesicherheit

Nehmen Sie bei Fragen gerne Kontakt mit uns auf!

Gemäß § 6 der aktuellen Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) haben alle Gesundheitseinrichtungen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten sicherzustellen, dass eine sachkundige und zuverlässige Person mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit bestimmt ist.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an medizinproduktesicherheit@barmherzige-schwandorf.de.